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Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:
Herr Michael Löbel Gruppenleiter Messdienst

Messdienst

Die Stadtwerke Brühl GmbH sind Messstellenbetreiber im Sinne des EnWG § 21b Abs. 1. Der Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtungen erfolgt entsprechend den eichrechtlichen Vorschriften. Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten.

Einige Fragen, die uns unsere Kunden in der Vergangenheit häufiger gestellt haben, sind in der unten stehenden FAQ-Liste (Frequently Asked Questions) beantwortet. Weiter gehende Fragen können Sie wie gewohnt an die Ansprechpartner richten, die jeweils oben auf unseren Internetseiten angegeben sind:

Was geschieht, wenn dem Einbau eines Smart-Meters widersprochen wird?

Es wird ein sogenannter Basiszähler (elektronisch) eingebaut, welcher jedoch die gleiche Funktionalität für Sie wie bisher genutzte Zähler bietet. Die Anzeige des Zählerstandes in kWh (Kennzahl 180)  wird elektronisch auf einem LCD Display dargestellt. Mit diesem Stromzähler besteht die Möglichkeit, die Zusatzfunktionen wie beim angebotenen Smart Meter-Zähler jederzeit nachzurüsten. Hierzu ist dann aber ein erneuter Termin  für die Anpassung vor Ort erforderlich.

Die angebotenen Zusatzfunktionen finden Sie im Flyer „Der neue Smart-Meter-Zähler“, den Sie als Download auf der Seite "Smartmeter" finden. Darüber hinaus können weitere Funktions-Module ergänzt werden.

Warum muss der bisherige Zähler gewechselt werden?

Aus eichrechtlichen Vorgaben müssen wir den bisherigen Stromzähler auswechseln.

Wie lange sind die Eichzeiten der alten Zähler?

Die bisherigen Stromzähler haben eine gesetzliche Eichung von 16 Jahren und können anhand eines Stichprobenverfahrens verlängert werden.

Wie lange sind die Eichzeiten der neuen Smart-Meter?

Die neuen elektronischen Zähler haben zurzeit eine gesetzliche Eichung von  8 Jahren und können anhand eines Stichprobenverfahrens ebenfalls verlängert werden.

Wäre ein nachträglicher Einbau der Zählersteckklemme möglich?

Ein späterer Einbau würde wahrscheinlich bei der nächsten Zählerauswechslung erneut angeboten werden. Unserem Angebot, die Zählersteckklemme mit dem Stromzählerwechsel einzubauen, bietet den Vorteil, dass die Montagekosten in diesem Fall nicht voll zur Geltung kommen. Bei Stromzähleranlagen die neu erstellt bzw. verändert werden, ist dieser Einbau bereits verpflichtend in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) vorgeschrieben. Der Vorteil für Sie besteht darin, einer zukünftigen unterbrechungsfreien Stromversorgung beim Zählerwechsel. Damit kann die Abschaltung von Heizungs-, Aufzugs-,  Brandmelde-, Alarmanlagen, usw. , bzw. die Widerinbetriebsetzung dieser Einrichtungen vermieden werden.