1. Gegenstand der Nutzung

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Nutzung des offenen WLAN-Netzes der Stadtwerke Brühl GmbH, Engeldorfer Str. 2, 50321 Brühl (Amtsgericht Köln, HRA-Nr. 43546) im KarlsBad durch den Nutzer. Die Stadtwerke Brühl stellen im Eingangsbereich des KarlsBades WLAN zur Verfügung. Mit dem WLAN wird dem Nutzer der kabellose Zugang zum Internet ermöglicht.

2. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

Das Nutzungsverhältnis zu den Stadtwerken Brühl kommt durch das Einwählen in das WLAN-Netz zustande.

3. Leistungen der Stadtwerke Brühl GmbH

3.1 Internetzugang

Die Stadtwerke Brühl stellt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Zugang zum Internet über WLAN zur Verfügung. Mit Hilfe der WLAN-Technologie erfolgt eine kabellose Datenübertragung zwischen dem offenen WLAN und einem WLAN-fähigen Endgerät des Nutzers.

3.2 Zugangsdaten zum Anmelden

Ein Login ist über die Kennung StadtNetz möglich.

3.3 Sicherheit und Zugangsdauer

Der nach Anmeldung generierte Datenverkehr zwischen dem WLAN-fähigen Endgerät des Nutzers und dem offenen WLAN-Netz wird unverschlüsselt übertragen. Der Datenverkehr zwischen WLAN-Netz und Endgerät des Nutzers kann möglicherweise von Dritten eingesehen werden.

3.4 Speicherung von Daten des Nutzers

Es werden nur die Daten gespeichert zu deren Speicherung die Stadtwerke nach § 113 TKG und evtl. anderen Gesetzen verpflichtet ist. Dies sind der Beginn einer Internetsitzung, das Ende einer Internetsitzung, die verwendete öffentliche IP-Adresse und eine eindeutige Kennung des Nutzers. Als eindeutige Kennung wird die Hardwareadresse des Gerätes des Nutzers (MAC Adresse) gespeichert. Die Speicherdauer wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften so kurz wie möglich gehalten.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

4.1 Lokale Sicherheit des Nutzer-Systems

Es obliegt dem Nutzer eine spezielle Sicherheitskonfiguration seiner Software vorzunehmen, damit die Datenübertragung vor Zugriffen Dritter geschützt ist (z.B. durch eine „Personal Firewall“ und eine „Antivirensoftware“).

4.2 Missbräuchliche Nutzung

Die Leistungen des offenen WLAN-Netzes dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere ist der unaufgeforderte Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu unterlassen. Es sind die Leistungen nicht für Versuche zum unbefugten Abruf von Informationen und Daten oder zum unbefugten Eindringen in Datennetze zu nutzen und es dürfen keine ausführbaren Routinen (z.B. Spyware, Dialer, usw.) automatisch, unautorisiert und versteckt auf Rechner anderer Internet-Nutzer übertragen werden. Eine missbräuchliche Nutzung liegt auch dann vor, wenn der Zugang z.B. als Ersatz für einen eigenen Internetzugang am Wohnort genutzt wird.

4.3 Verbreitung von Informationen

Es dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten verbreitet werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.

5. Inhalteverantwortung

Die Stadtwerke Brühl stellt über WLAN einen Zugang zum Internet zur Verfügung. Die hierüber abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Stadtwerke Brühl, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schadensstiftende Software (z.B. Viren) enthalten. Der Nutzer ist für die Inhalte, welche er über das offene WLAN-Netz abruft, über das offene WLAN-Netz einstellt oder die in irgendeiner Weise von ihm verbreitet werden, gegenüber Stadtwerke Brühl und Dritten selbst verantwortlich. Die Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Stadtwerke Brühl

6. Haftung

Die Haftung der Stadtwerke Brühl richtet sich nach den Regelungen des TKG und des Telemediengesetzes (TMG). Die Stadtwerke Brühl und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung vom offenen WLAN-Netz und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Nutzer beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutz-, urheber-, persönlichkeitsschutz- oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des offenen WLAN-Netzes verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht, die Stadtwerde Brühl unverzüglich darüber zu unterrichten.

7. Sonstige Bestimmungen, Gerichtsstand

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Beabsichtigt der Nutzer im Falle eines Streits mit der Stadtwerke Brühl GmbH über die in § 47a TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzuleiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten. Es gilt deutsches Recht.

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